Bisher war der Meniskusschaden als Berufskrankheit vor allem beim Fußballer anerkannt. Nun hat das LSG Stuttgart einen Innenmeniskusschaden im Kniegelenk auch bei einem Profihandballsportler als Berufskrankheit nach Ziff. 2102 der Anl. 1 der BKV anerkannt.

Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeiten können als Berufskrankheit (kurz BK) nach der Nr. 2102 anerkannt werden. Voraussetzung ist aber, dass das Erscheinungsbild der Tätigkeit durch überdurchschnittliche Meniskusbelastungen geprägt ist.

Das LSG Stuttgart hat nun entschieden, dass dies auch bei einem Profisportler der Fall sein kann, wobei es weder einer bestimmten in Stunden zu berechnenden Mindesteinwirkungsdauer noch einer prozentualen Mindestbelastung bedarf.

Wird eine BK anerkannt und begründet diese Berufskrankheit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (kurz MdE) in Höhe von mindestens 20 %, kann der Sportler/die Sportlerin eine Verletztenrente erhalten, die ihm das Leben lang gezahlt wird.


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