Meniskusschaden für Profihandballer als Berufskrankheit anerkannt

Bisher war der Meniskusschaden als Berufskrankheit vor allem beim Fußballer anerkannt. Nun hat das LSG Stuttgart einen Innenmeniskusschaden im Kniegelenk auch bei einem Profihandballsportler als Berufskrankheit nach Ziff. 2102 der Anl. 1 der BKV anerkannt. Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeiten können als Berufskrankheit (kurz Weiterlesen…