Fussball: keine Anpassung einer Verlängerungsklausel wegen des Ausfalls von Spielen und des endgültigen Saisonabbruchs

Ein befristeter Arbeitsvertrag eines Regionalliga-Spielers endete zum 30.06.2020, weil die Bedingungen einer Vertragsverlängerung, die an die Anzahl der Spieleinsätze anknüpfte, nicht eintraten. Das Hessische Landesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 14.03.2021, 18 Sa 141/21, dass weder eine ergänzende Auslegung der im befristeten Arbeitsvertrag vereinbarten Verlängerungsklausel möglich sei, noch ein solcher Verlängerungsanspruch Weiterlesen…