Auch der Vertragsspieler mit einem monatlichen Gehalt von 250,00 EUR ist gesetzlich unfallversichert

Vertragsspieler im Sinne der DFB-Spielordnung sind gesetzlich unfallversichert und haben Anspruch auf umfangreiche Leistungen aus dem SGB VII wie beispielsweise Verletztengeld und Verletztenrente. Dies ist das Ergebnis eines Verfahrens, das Frau Rechtsanwältin Barbara Haupenthal für unseren Mandanten vor dem Sozialgericht Trier geführt hat. Grundsätzlich gilt nach § 8 Nr. 2 Weiterlesen…