Gestaltung der Prämienzahlung als Lohnfortzahlung im Krankheitsfall eines Profi-Fußballspielers

Hintergrund: Der DFL-Mustervertrag regelt eine gestaffelte Prämienzahlung für den Zeitraum der krankheitsbedingten Entgeltfortzahlung, also für die bekannten sechs Wochen nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 3 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz). Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass eine vereinsseitige (zusätzliche) Prämienzahlung ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit nicht vorgeschrieben ist. Ab diesem Zeitraum tritt Weiterlesen…