Bereits vor der WM war die Empörung über die beiden deutschen Nationalspieler Mesut Özil und Ilkay Güdogan groß. Ursache: beide Spieler haben türkische Wurzeln und besitzen die doppelte Staatsangehörigkeit – die deutsche und die türkische. Sie ließen sich  mit dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in England medienwirksam ablichten. Beide Spieler überreichten Erdogan ein Trikot, wobei Güdogan noch auf seinem Trikot „Mit Respekt an meinen Präsidenten“ schrieb. In den Medien war mehrfach zu lesen, dass beide Spieler nach dieser Aktion „besser“ für die Türkei spielen sollten. Aber geht das denn?

Die FIFA regelt die Spielberechtigungen für Verbandsmannschaften in seinen Ausführungsbestimmungen zum FIFA-Statut. Nach Art. 5 ist grundsätzlich jede Person, die die dauerhafte Staatsbürgerschaft eines Landes besitzt, die nicht an den Wohnsitz geknüpft ist, als Spieler für die Verbandsmannschaft des betreffenden Landes spielberechtigt.
Soweit so gut. Özil und Güdogan besitzen beide die türkische Staatsangehörigkeit und dürften daher für die Türkei auflaufen.

Aber: Ein Spieler, der von einem Verband in einem Länderspiel im Rahmen eines offiziellen Wettbewerbs irgendeiner Kategorie und irgendeiner Fußballart eingesetzt wurde (Voll- oder Teileinsatz), kann nur unter Vorbehalt der Ausnahmeregelungen nicht mehr in ein Länderspiel für eine Verbandsmannschaft als anderen Verbands eingesetzt werden (Art. 5 Nr. 2).

Da beide bereits mehrfach an offiziellen Wettbewerben für den DFB eingesetzt wurden, erscheint ein Wechsel zur türkischen Nationalmannschaft ausgeschlossen.

Oder zieht vielleicht eine der der erwähnten Ausnahmeregelungen?

Nach Art. 8 des FIFA-Statuts steht einem Spieler, der mehrere Staatsbürgerschaften besitzt und daher für mehrere Verbände spielberechtigt ist, das einmalige Recht zu, die Spielberechtigung für Länder Spieler eines anderen Verbandes, dessen Staatsbürgerschaft der Besitz, zu erlangen.

Können Özil und Güdogan also doch zum türkischen Essener Verband wechseln?
NEIN, denn dieses Wechselrecht kann nur beansprucht werden, wenn der Spieler von seinem heutigen Verband noch in keinem A-Länderspiel eines offiziellen Wettbewerbes eingesetzt wurde und er zum Zeitpunkt des ersten Voll-oder Teileinsatzes in einem Länderspiel in einem offiziellen Wettbewerb seines bisherigen Verbandes bereits im Besitz der Staatsbürgerschaft des Verbandes war, für dessen Verbandsmannschaft er die Spielberechtigung erlangen will.

Diese Regelung gilt also primär für Nationalspieler, die lediglich Einsätze in U-Nationalmannschaften hatten und könnte demnach nicht von Özil und Güdogan im Falle eines Wechselwunsches geltend gemacht werden.

Beide Spieler werden also auch in Zukunft den Adler auf der Brust tragen!

Anmerkung

Der afrikanische Inselstaat Kap Verde hat bei der FIFA den Antrag gestellt, dass Spieler zukünftig auch für ein anderes Land das Nationaltrikot überstreifen dürfen. Nach Medienberichten prüft die FIFA derzeit jenen Antrag.
Persönliche Meinung: No Go! Ein Wechselmarkt für Nationalverbände wird es nicht geben (anders: Handball-WM in Katar).

Kategorien: Fußball

1 Kommentar

Ein WordPress-Kommentator · 1. Juli 2018 um 17:48

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